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Gesetzliche Beschlüsse

Detektivkosten und Deutsche Gerichte - Zivilrechtliche Stellungnahmen




Detektivkosten sind erstattungsfähig, wenn die durch den beauftragten Detektiv getroffene Feststellungen nach den Umständen des Einzelfalls notwenig und nicht anderweitig einfacher zu erlangen waren, was durch Vorlage des Ermittlungsberichts und spezifischer Abrechung glaubhaft zu machen ist. Die unmittelbar Prozessbezogenen Feststellungen des Detektivs müssen auch die Prozessuale Stellung des Auftraggebers vorteilhaft verändert werden.
 
OLG München, 18.06.93, 11 W 1592/93



... ist die Einschaltung eines Detektivs aus kostenrechtlicher Sicht gerechtfertig, wenn bereits ein bestimmter Verdacht besteht, die für eine schlüssige Antragstellung oder Rechtsverteidigung erforderlichen Einzelheiten und Beweismittel aber dennoch beschafft werden müssen und dies nicht anders und nicht billiger als mit Hilfe eines Detektivs möglich ist. Die dafür aufgewendeten Kosten sind nach Maßgabe des § 91 ZPO erstattungsfähig, wenn ihre Aufwendung im unmittelbaren Zusammenhang mit dem späteren Prozess steht.
 
OLG Hamm, 31.08.92, 23 W 92/92



Im Unterhaltsprozess sind Detektivkosten zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendige Aufwendungen, wenn der Unterhaltsberechtigte Arbeitseinkommen verschweigt, ein Detektiv seine Arbeitsstätte ermittelt und die von ihm getroffenen Feststellungen die prozessuale Stellung des Unterhaltspflichtigen vorteilhaft verändern kann 
 
OLG Schleswig, 10.02.92, 15 WF 218/91



Vorprozessuale Detektivkosten sind erstattungsfähig, wenn die Einschaltung einer Detektei in unmittelbarem Zusammenhang mit einem konkreten Rechtsstreit steht und die Beauftragung eines Detektivs bei objektiver Betrachtung aus der Sicht der Partei zur Führung des Rechtstreits - im Hinblick auf eine zweckentsprechende gerichtliche Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung - notwendig im Sinne von § 91,I ZPO war.  
 
OLG Koblenz, 24.10.90, 14 NW 671/90



Detektivkosten zur Ermittlung eines sonst nicht nachweisbaren schwerwiegenden Fehlverhaltens können im Verfahren wegen Trennungsunterhalt erstattungsfähig sein.

 

 

 

 

 

 

 

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OLG Stuttgart, 15.03.89, 8 WF 96/88

 

 

 

 

 

 

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