| 01. |
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den ihm erteilten Auftrag nach bestem Willen und Können zu erledigen. Nur bei Fahrlässigkeit kann er ihn Haftung genommen werden. |
09. |
Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die Dauer des Auftrags nach Auftragserteilung nicht selbst in Sache tätig zu werden oder Dritte tätig werden zu lassen, sofern keine Gefahr besteht, dass die Tätigkeit des Auftragnehmers behindert werden könnte. |
| 02. |
Art und Weise der Auftragsdurchführung bestimmt der Auftragnehmer nach pflichtgemäßem Ermessen im Einvernehmen mit dem Auftraggeber. |
10. |
Nach erbrachter Leistung erteilter Rechnungen sind sofort fällig. |
| 03. |
Der Auftragnehmer wird über alles, was ihm aufgrund des Auftrags zur Kenntnis gelangt, Schweigen gegenüber jedem Dritten bewahren. Das gilt auch für Mitarbeiter und Angestellte. |
11. |
Der Auftraggeber versichert mit seiner Unterschrift, dass seine Angaben bezüglich des berechtigten Interesses an der Auftragsdurchführung den Tatsachen entsprechen und dass keine gesetzwidrigen, sittenwidrigen oder staatsgefährdenden Ziele verfolgt werden. |
| 04. |
Soweit nicht anders vereinbart, verpflichtet sich der Auftragnehmer, schriftlichen Bericht zu erstatten. |
12. |
Sollten einzelne Positionen dieser Geschäftsbedingungen unzulässig oder unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Positionen nicht berührt, soweit diese für sich allein nach dem Sinn und Zweck des geschlossenen Vertrages entsprechen. Die unwirksame Position soll durch eine solche ersetzt werden bzw. ergänzt gelten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am nächsten kommt. |
| 05. |
Die Bereichte sind nur für den Auftraggeber bestimmt und von diesem streng vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber haftet bei vereinbarungswidriger Weitergabe eines Berichtes an Dritte. |
| 06. |
Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Bekanntgabe der Informanten des Auftraggebers. |
13. |
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. |
| 07. |
Der Auftraggeber kann jederzeit, den Auftragsnehmer nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, kündigen. Bei vorzeitiger Kündigung des Auftrags hat der Auftraggeber alle bis dahin angefallenen Kosten tragen. Wird die vorzeitige Kündigung durch das vertragswidrige Verhalten des Auftragnehmers veranlasst , steht ihm ein Anspruch insoweit nicht zu, als die bisherigen Leistungen infolge der Kündigung kein Interesse für den Auftraggeber haben. |
14. |
Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Besonderer Gerichtstand ist gemäß § 29 ZPO der Erfüllungsort.
§ 32 ABS. 2 des Bundesdatenschutzgesetzes
Die Übermittlung von personenbezogenen Daten ist zulässig, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an ihrer Kenntnis glaubhaft dargelegt hat. Die Gründe für das Vorliegen eines berechtigten Interesses und die Mittel für ihre glaubhafte Darlegung sind aufzuzeichnen. |
| 08. |
Die Erledigung des Auftrags wird von angemessenen Vorschusszahlungen abhängig gemacht.
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Detektei Stankovic
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